AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER CARL RÖNTGEN GMBH

1. Ausschließliche Geltung und Anerkennung unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 Unseren sämtlichen Angeboten liegen unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Wir nehmen Bestellungen ausschließlich zu diesen Bedingungen entgegen. Allgemeine Geschäfts- bedingungen des Bestellers oder von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers oder Abreden sind für uns nur dann bindend, wenn diese von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis der abweichenden Bedingungen des Bestellers die Lieferungen vorbehaltlos durchführen.
1.2 Mit der Erteilung eines Auftrages oder der Annahme von Leistungen erkennt der Besteller die Geltung unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht nur für das betreffende Geschäft, sondern auch für alle zukünftigen Geschäfte an.

2. Angebote, Nebenabreden, Vertragsinhalte

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn wir die Bestellung annehmen. Die Auftragserteilung des Bestellers ist bindend. Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen oder dem Besteller innerhalb dieser Frist den bestellten Liefergegenstand zuzusenden.

2.2 Nebenabreden zu unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen sowie Vereinbarungen mit unseren Außendienstmitarbeitern bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. In Zweifelsfällen ist für den Vertragsinhalt ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.

2.3 Wir behalten uns an unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen beigefügten Unterlagen (Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben, u. ä.) sämtliche Eigentums- und/oder Urheberrechte vor. Diese dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind uns auf Verlangen unverzüglich zurück zu geben.

2.4 Angaben, Äußerungen und Veröffentlichungen in Bild- und/oder Textform über Produkteigenschaften, welcher Art auch immer, in Preislisten, Prospekten, Broschüren, Produktbeschreibungen und anderen Drucksachen oder öffentlichen Mitteilungen stellen nur eine annähernde Beschreibung und jedenfalls unverbindliche Angaben über Durchschnittswerte dar.
Diese Angaben stellen keine Haltbarkeits- und/oder Beschaffenheitsgarantie dar und entsprechen unserem aktuellen Kenntnisstand. Änderungen aufgrund des technischen Fortschritts behalten wir uns ausdrücklich vor. Für einen Verwendungserfolg wird keine Haftung übernommen.

2.5 Informationen und Auskünfte hinsichtlich unserer Produkte erfolgen aufgrund unserer Erfahrungswerte. Es handelt sich hierbei um Durchschnittswerte. Eignungsprüfungen der gelieferten Ware und die Beachtung und Einhaltung von Einsatz- und Verarbeitungsvorschriften werden durch Auskünfte nicht entbehrlich.

2.6 Bei Fixlängen gelten die folgenden Toleranzen:
Zähnezahl: +/- 1 Zahn
Längentoleranz: + 0,1%/ -0,6 %
Breitentoleranz: +/- 2,0mm
Zahnteilung: +/- 2 %
Sollten uns keine anderen Anweisungen erteilt worden sein, so wird als angegebene Länge das Maximalmaß (größte mögliche Länge) vorausgesetzt.

3. Preise, Zahlung

3.1 Unsere Preise gelten ab Werk, ausschließlich Verpackung, Fracht, Versicherung und zum Zeitpunkt der Lieferung gültiger gesetzlicher Mehrwertsteuer.

3.2 Wir behalten uns – auch nach erfolgter Auftragsbestätigung – vor, im Falle der Erhöhung maßgeblicher Material-, Rohstoff- oder Lieferantenpreise, der Erhöhung von Personalkosten aufgrund zwingender gesetzlicher oder kollektivvertraglicher Bestimmungen, der Änderungen von Devisenkursen und -bestimmungen, der Erhöhung von Abgaben oder der Erhöhung von Transport- oder Zulieferkosten die Preise auf den Listenpreis zum Stand des Liefertages zu erhöhen. Kosten, die auf einer nachträglichen Änderung oder Anpassung der Bestellung basieren, werden ausschließlich vom Auftraggeber getragen.

3.3 Unsere Rechnungen sind 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, wenn nichts anderes vereinbart ist. Bei Überschreitung von Zahlungsfristen berechnen wir Verzugszinsen mit 8 % p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt uns vorbehalten, insbesondere für sämtliche Kosten der Rechtsverfolgung.
Unsere Außendienstmitarbeiter sind zur Entgegennahme von Zahlungen nicht berechtigt.

3.4 Werden uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers zweifelhaft erscheinen lassen, können wir nach unserer Wahl Vorauskasse oder Sicherheitsleistungen verlangen. Das Gleiche gilt, wenn der Auftraggeber einer ihm uns gegenüber obliegenden Zahlungspflicht nicht bei Fälligkeit nachkommt. Tritt einer dieser Fälle ein, werden zugleich unsere gesamten Forderungen gegen den Auftraggeber, auch aus anderen Geschäften, sofort fällig. Soweit wir Wechsel entgegen genommen haben, die noch nicht fällig sind, können wir sofortige Zahlung gegen Rückgabe der Wechsel verlangen.

3.5 Soweit wir Schecks oder Wechsel entgegen nehmen, geschieht dies immer nur zahlungshalber, nicht aber an Erfüllung statt. Wir haben in diesen Fällen nicht für die rechtzeitige Vorlage oder Protestierung ein zu stehen. Die Kosten der Einziehung und Diskontierung gehen zu Lasten des Bestellers, der diese Beträge auf Aufforderung unverzüglich zu erstatten hat. Wir sind berechtigt, Wechsel zurück zu geben, falls deren Annahme durch die Deutsche Bundesbank verweigert wird.

3.6 Der Besteller ist nicht berechtigt, gegenüber unseren Zahlungsansprüchen aufzurechnen oder an fälligen Beträgen ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben. Dies gilt nicht für die Aufrechnung mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

4. Leistungsfristen und -termine

4.1 Leistungsfristen und –termine sind stets als unverbindlich zu verstehen, auch wenn dies nicht ausdrücklich erwähnt ist.

4.2 Eine nur ihrer Dauer nach bestimmte Leistungsfrist beginnt mit dem Ablauf des Tages, an dem volle Einigung über alle Details des Auftragsinhaltes erzielt wird, frühestens mit der Annahme des Auftrages durch uns, jedoch nicht vor Erhalt der vom Besteller beizubringenden Unterlagen, Freigaben, Genehmigungen und dem Erhalt eventuell zu leistender Anzahlungen.
Die Einhaltung der Lieferfristen und –termine setzt die Erfüllung aller Vertragspflichten des Bestellers aus der laufenden Geschäftsbeziehung voraus.

4.3 Ein Liefertermin bzw. eine Lieferfrist gilt als erfüllt, wenn die Ware verschickt wird oder in Fällen, in denen die Ware nicht verschickt werden kann oder soll, die Anzeige über unsere Lieferbereitschaft.

4.4 Im Falle eines von uns zu vertretenden Lieferverzuges kann der Besteller ausschließlich in Ansehung der von diesem Verzug betroffenen Waren unter Ausschluß weiterer Ansprüche entweder Erfüllung verlangen oder unter schriftlicher, ausdrücklicher Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens vier Wochen den Rücktritt vom Vertrag erklären. Bei Sonderanfertigungen ist die Nachfrist in jedem Fall entsprechend der Eigenart der Sonderanfertigung zu bemessen.

4.5 Tritt eine Verzögerung der Leistung ein, die außerhalb unseres Einflussbereiches (z. B. durch Streik, Brand, Krieg, allgemeinen Mangel an Versorgungsgütern, Betriebsstörungen, höhere Gewalt, behördliche Eingriffe, usw.) liegt, verlängert sich die Leistungsfrist bzw. ändert sich der angegebene Leistungstermin.

4.6 Aus der Überschreitung eines Leistungstermins oder einer Leistungsfrist oder einem Leistungsverzug können uns gegenüber keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

4.7 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder werden sonstige Mitwirkungspflichten von ihm verletzt, sind wir berechtigt, Ersatz für den entstandenen Schaden zu verlangen und nach Setzung einer angemessenen Nachfrist und entsprechender Androhung über die Ware frei zu verfügen.

4.8 Wir sind berechtigt, auch in zumutbarem Umfang Teillieferungen gegen Berechnung vorzunehmen.

4.9 In Ausnahmefällen sind wir berechtigt, die Bestellmenge um bis zu 10 % zu über- oder unterschreiten.

5. Versand, Versicherung, Gefahrenübergang, Rücknahme von Verpackungen

5.1 Die Versendung, auf welche Art auch immer, erfolgt grundsätzlich EXW gemäß Incoterms 2000 ab unserem Werk und stets auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Mit Versendung ab unserem Werk geht auch dann die Gefahr auf den Besteller über, wenn Lieferung „frei Haus“ oder „franko“ vereinbart wurde. Wenn wir keine besondere Versandvorschrift erhalten, versenden wir die Ware auf dem nach unseren Erfahrungen günstigsten Versandweg.

5.2 Auf Wunsch des Bestellers werden wir auf Kosten des Bestellers eine Versicherung gegen die üblichen Transportgefahren abschließen.

5.3 Waren, die „auf Abholung“ oder dergleichen bestellt wurden, lagern ab dem Zeitpunkt des vereinbarten Abholtermins auf Kosten und Gefahr des Bestellers bei uns oder nach unserer Wahl bei einem Dritten.

5.4 Soweit wir nach der Verpackungsordnung zur Rücknahme von Verpackungen verpflichtet sind, trägt der Besteller die Kosten für den Rücktransport der verwendeten Verpackungen.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller, auch soweit sie in eine laufende Rechnung eingegangen sein sollten, unser Eigentum. Bei Zahlung mit Scheck(s) oder Wechsel(n) gilt unsere Forderung, für die wir den Scheck oder Wechsel hereingenommen haben, erst mit dessen Einlösung als getilgt.

6.2 Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, die Rücknahme der Vorbehaltsware stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar.

6.3 Der Besteller darf den Kaufgegenstand ohne unsere Zustimmung nicht verpfänden und/oder zur Sicherung übereignen. Der Besteller verpflichtet sich, bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, einschließlich Beschlagnahmungen, Pfändungen, usw. auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen und uns unverzüglich schriftlich zu informieren. Der Besteller wird uns von wegen aller Aufwendungen zur Abwehr jeglichen Zugriffs auf die Vorbehaltsware gänzlich klag- und schadlos halten.

6.4 Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt uns aber bereits jetzt alle Forderungen an seine Kunden in Höhe des noch offenen Forderungsbetrages ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Kunden oder Dritten erwachsen und zwar unabhängig davon, ob der Kaufgegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. In diesem Fall können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt und uns alle zum Einzug erforderlichen Angaben und dazugehörigen Unterlagen aushändigt und auch dem Schuldner die Abtretung mitteilt.
Zur Einziehung dieser Forderung ist der Besteller auch nach Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, so lange der Besteller seinen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.

7. Storno

7.1 Der Besteller ist nicht berechtigt, den Vertrag teilweise oder ganz zu stornieren. Sollten wir im Einzelfall eine Stornierung akzeptieren, verpflichtet sich der Besteller zur Zahlung eines Pauschersatzbetrages in Höhe von 15 % der Auftragssumme. Wir behalten uns eine Geltendmachung eines höheren Schadens vor. Dem Besteller ist der Nachweis gestattet, dass uns ein geringerer Schaden entstanden ist.

8. Gewährleistung

8.1 Wir erbringen die zugesagten Leistungen nach dem zur Zeit der Beauftragung geltenden Stand der Technik sowie den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen und unter Beachtung der branchenüblichen Sorgfalt. In Bezug auf Artikel-, Qualitäts- und sonstige Angaben sowie technische und kaufmännische Beschreibungen übernehmen wir nur dann eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie, wenn die einzelne Angabe oder Beschreibung ausdrücklich als Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie bezeichnet wird.

8.2 Offensichtliche Mängel bzw. Mengen- und Maßabweichungen der Ware sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt schriftlich anzuzeigen, danach gilt die Ware als genehmigt. Andere als offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich nach ihrer Entdeckung zu rügen.

8.3 Bei fristgerechten, berechtigten Mängeln ist der Besteller berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen. Dies kann nach unserer Wahl Nachbesserung oder Nachlieferung sein. Der Besteller kann erst vom Vertrag zurücktreten oder die Gegenleistung mindern, wenn die Nacherfüllung unmöglich oder fehlgeschlagen ist. Als fehlgeschlagen gilt die Nachbesserung, wenn zwei Nachbesserungsversuche erfolglos blieben.

8.4 Jegliche Ansprüche auf Gewährleistung sind ausgeschlossen, wenn die Ware vom Besteller oder einem Dritten unsachgemäß benutzt, nachbearbeitet, repariert oder sonst beeinträchtigt wurde. Gleiches gilt für ohne unsere Zustimmung vorgenommene Änderungen der gelieferten Ware.

8.5 Ansprüche für Sachmängel verjähren in einem Jahr ab Ablieferung. Für Nachbesserung bzw. Ersatzstücke haften wir bis zum Ablauf der für den ursprünglichen Liefergegenstand geltenden Verjährungsfrist.

9. Haftungsausschluss

9.1 Schadensersatzansprüche des Bestellers jeglicher Art sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf unserem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten beruhen.

9.2 Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.

9.3 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen.

10. Zustellungen

Unsere Zustellungen erfolgen an die vom Besteller zuletzt bekannt gegebene Anschrift. Dieser ist verpflichtet uns Anschriftänderungen bekannt zu geben, widrigenfalls gelten Zustellungen an die uns zuletzt bekannt gegebene Anschrift als zugegangen.

11. Salvatorische Klausel

Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen unserer AGBs und des Vertrages berühren nicht die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen; in diesem Fall gelten jene Vereinbarungen als getroffen, die rechtswirksam sind und der ursprünglichen Zielsetzung der unwirksamen Klauseln am nächsten kommen.

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist Remscheid. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller an seinem Wohnsitz zu verklagen.
Für den Vertrag und alle sich aus oder im Zusammenhang mit diesem ergebenden Ansprüchen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den Internationalen Warenkauf (CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Stand: 01.01.2011

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